Abfall-Vermeidung
 
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Zuschuss für Stoffwindeln

Antragsteller


Informationen zur Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Stoffwindeln

Antragsberechtigt sind Eltern von Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit Wohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen. Gewährt wird ein einmaliger Zuschuss von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten für Stoffwindeln, maximal jedoch 100,- Euro. Der Antrag schließt aus, zusätzlich kostenfreie Windelsäcke zu erhalten.

Zur Beantragung des Zuschusses ist das Hochladen einer Kopie der Geburtsurkunde sowie des Kaufbelegs über die Beschaffung der Stoffwindeln erforderlich (Kaufpreis und Datum müssen eindeutig erkennbar sein). Ohne diese Belege ist eine weitere Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Zudem ist eine Bankverbindung anzugeben, da der Zuschuss ausschließlich per Überweisung erfolgen kann.
Vorname Nachname Geburtsdatum (Geburtsurkunde als Scan, PDF Datei, ...) (Kaufbeleg als Scan, PDF Datei, ...)

Bankverbindung



Pflichtfeld: Muss ausgefüllt werden

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