Abfall-Vermeidung
 
Wiederverwenden ist besser als wegwerfen! Nutzen Sie für defekte oder nicht mehr benötigte Gegenstände unsere Angebote, statt diese zu entsorgen.

Windelsäcke

Als Ergänzung zur Restmülltonne gibt es im Landkreis Mainz-Bingen kostenfreie Windelsäcke zur Entsorgung von Einwegwindeln.

Wer ist berechtigt?

  • Familien mit Kindern unter 3 Jahren
  • pflegebedürftige Personen

Wie viele Säcke erhalten Sie?

  • Eltern mit Kindern unter drei Jahren erhalten einmalig ein Gesamtkontingent an Säcken. Ab Datum der Antragstellung wird ein Sack je Monat für jedes Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gerechnet.
  • Pflegebedürftige Personen erhalten ein Jahreskontingent von 12 Säcken. Nach Ablauf eines Jahres kann ein Folgeantrag ohne ärztliches Attest gestellt werden.

Wie erhalten Sie die Säcke?

  • Die Windelsäcke können entweder per Online-Formular, per Post oder per Fax (06132 787-7777) beantragt werden. Das Formular für die Beantragung per Post bzw. Fax finden Sie in unserem Abfallkalender.
  • Für die Beantragung werden von Familien mit Kindern unter drei Jahren eine Kopie der Geburtsurkunde und von pflegebedürftigen Personen ein ärztliches Attest über Inkontinenz benötigt.
  • Beim Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, die eingescannte(n) Geburtsurkunde(n) bzw. das Attest hochzuladen.
  • Die Säcke werden Ihnen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen postalisch zugestellt.
  • Zudem gibt es auch die die Möglichkeit einer persönlichen Abholung beim Abfallwirtschaftsbetrieb nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 06132 787-7080. Denken Sie hierbei bitte an das Mitbringen Ihrer vollständigen Unterlagen.

Wie werden die Säcke entsorgt?

  • Windelsäcke werden mit dem Restmüll entsorgt. Die Restmülltermine finden Sie entweder auf unserer Internetseite unter Abfuhrtermine oder im Abfallkalender.

Zuschuss für Stoffwindeln

Als Förderung einer Maßnahme zur Abfallvermeidung wird der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Mainz-Bingen künftig die Anschaffung von Stoffwindeln für Kleinkinder finanziell bezuschussen. Antragsberechtigt zum Erhalt eines einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, sind Eltern von Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit Wohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen. Dem Antrag beizufügen sind der Beleg über die Beschaffung der Stoffwindeln sowie die Kopie einer Geburtsurkunde des Kindes. Der Antrag schließt aus, zusätzlich kostenfreie Windelsäcke zu erhalten.
Mehrwegwindeln tragen gegenüber dem Verbrauch von mehreren tausend Einwegwindeln erheblich zur Abfallvermeidung bei und gelten auch hinsichtlich weiterer Umweltfaktoren und Nachhaltigkeitskriterien als vorteilhaft.
Für die Beantragung eines Zuschusses für Stoffwindeln nutzen Sie bitte unser Online-Formular Zuschuss für Stoffwindeln. Folgende Angaben und Nachweise werden benötigt:
  • Name und vollständige Anschrift des Antragstellenden
  • Name des Kindes mit Geburtsdatum
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kaufbeleg über die Beschaffung der Stoffwindeln mit Kaufpreis und Kaufdatum
  • Kontoverbindung zum Erhalt des Zuschusses
Die Zahlung des einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, ist ausschließlich per Banküberweisung möglich, weitere Zahlungsarten sind ausgeschlossen.
Der Antragstellende bestätigt mit seinem Antrag, die gemäß Kaufbeleg erworbenen Stoffwindeln für das im Antrag benannte Kind zu verwenden. Die Verwendung derselben Stoffwindeln für weitere Kinder ist ebenso wenig erneut zuschussfähig wie die Beschaffung weiterer Stoffwindeln für dasselbe Kind.
Bei Fragen können Sie sich zudem an unsere Abfallberatung unter Telefon 06132 787-7080 wenden.